Die Privat-Haftpflichtversicherung für Menschen mit geistiger Behinderung
In vielen Fällen von schwerer geistiger Behinderung ist wegen der fehlenden Deliktsfähigkeit eine Haftung für verursachte Schäden oft ausgeschlossen. Die Deliktsunfähigkeit ist aber nicht prinzipiell vorhanden, sondern orientiert sich an den konkreten Umständen. So ist es durchaus möglich, dass auch ein Mensch mit geistiger Behinderung zum Schadenzeitpunkt die erforderliche Einsicht zur Beurteilung seines Handelns besitzt und zur Verantwortung gezogen werden kann. Für diese Fälle kann eine speziell für die Belange von Menschen mit geistiger Behinderung und deren Betreuern konzipierte Privat-Haftpflichtversicherung Abhilfe schaffen.
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Es seht Ihnen die folgende Versicherungsgesellschaft zur Verfügung:





