Hier finden Sie Informationen zu häufig gestellten Fragen, Erläuterungen wichtiger Fachbegriffe und Fallbeispiele zum Versicherungsschutz.
Geschäftsfähigkeit
Deliktunfähigkeit
Fallbeispiele
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Für sämtliche dargestellte Fallkonstellationen zum Versicherungsschutz können wir sachgerechte Lösungen, insbesondere auch Privathaftpflichtversicherungen inklusive Deliktunfähigkeitsprüfung sowie Unfall-, Lebens- und Berufsunfallversicherungen ohne Gesundheitsprüfung, anbieten.
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Haftung Aufsichtspflichtiger
Die Aufsichtspflicht spielt in unterschiedlichen Zusammenhängen eine Rolle. Bekannt ist sicherlich, dass Eltern grundsätzlich gegenüber ihren minderjährigen Kindern aufsichtspflichtig sind.
Auch Träger von Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben grundsätzlich eine Aufsichtspflicht gegenüber den von ihnen betreuten Menschen. Hingegen sehen Gerichte in der Regel keine Aufsichtspflicht bei gesetzlich zur Betreuung bestellten Personen gegenüber den von ihnen Betreuten.
Denn die Aufgabe gesetzlicher Betreuerinnen und Betreuer liegt in der rechtlichen Vertretung und Sorge der betreuten Person und nicht in der ständigen Kontrolle ihres Verhaltens beziehungsweise in der Abwendung von Gefahren oder Schäden, die nicht vorhersehbar sind. In solchen Fällen muss vielmehr individuell geprüft werden, wer die Aufsichtspflicht konkret innegehabt hat.
Hausratversicherung
In der Hausratversicherung sind
- Haushaltsgegenstände,
- Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände,
- Wertsachen,
- Bargeld
in einer Wohnung (oder in einem Einfamilienhaus) versichert, wenn sie durch Gefahren wie
- Feuer, Blitzschlag, Explosion,
- Leitungswasser,
- Einbruchdiebstahl/Raub,
- Vandalismus nach einem Einbruch,
- Sturm/Hagel,
- Elementargefahren wie zum Beispiel Überschwemmung oder
- andere Gefahren (Allgefahrendeckung)
beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
Verwirklicht sich eine der versicherten Gefahren, leistet die Hausratversicherung Neuwertersatz, Reparatur oder Neuanschaffung. Voraussetzung ist, dass keine Unterversicherung vorliegt.
Die von der UNION Versicherungsdienst GmbH entwickelte Hausratversicherungslösung umfasst auch den Diebstahlersatz für E-Bikes oder Pedelecs mit einer hohen Versicherungssumme.
Haben Sie Fragen zum Versicherungsschutz oder wünschen Sie einen konkreten Lösungsvorschlag? Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Wohngebäudeversicherung
Über die Wohngebäudeversicherung können Schäden (Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen), die durch Gefahren wie
- Feuer, Blitzschlag, Explosion,
- Leitungswasser,
- Sturm/Hagel,
- Elementargefahren, zum Beispiel Überschwemmung, oder
- andere Gefahren (Allgefahrendeckung)
an einem Gebäude, an Gebäude- und Grundstücksbestandteilen und am Gebäudezubehör entstehen, finanziell abgesichert werden. Maßgebend für den ausreichenden Versicherungsschutz ist dabei die Wahl der richtigen Versicherungssumme. Diese richtet sich nach den Herstellungskosten des Gebäudes.
Haben Sie Fragen zum Versicherungsschutz oder wünschen Sie einen konkreten Deckungsvorschlag? Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Unfallversicherung
Neben der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es die private Unfallversicherung. Während die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Arbeitsunfällen eintritt, bietet die private Unfallversicherung in der Regel rund um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz bei einem finanziellen Mehrbedarf infolge von Gesundheitsschädigungen durch einen Unfall. Über eine private Unfallversicherung können beispielsweise Leistungen für Dauerfolgen (Invalidität), Unfalltod und Krankenhaustagegeld vereinbart werden.
Nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) können Personen, die dauernd pflegebedürftig sind, sowie Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung allerdings eine solche Versicherung nicht erlangen. Nach der dafür gültigen Definition ist pflegebedürftig, wer für die Verrichtung des täglichen Lebens überwiegend fremde Hilfe in Anspruch nehmen muss.
Gemäß den Versicherungsbedingungen kann es sein, dass bei den Leistungen im Versicherungsfall eine „Vorinvalidität“ berücksichtigt wird. Im konkreten Einzelfall kann das eine Kürzung der Versicherungsleistung bedeuten.
Damit auch Menschen mit Behinderung ein Unfallversicherungsschutz geboten werden kann, muss also der allgemeine Bedingungstext verändert werden.
Folgende Vereinbarungen sollten daher im Einzelfall in einer Unfallversicherung getroffen werden:
- Versicherbar sind Personen von vollendeter Geburt bis zum Tode.
- Versicherungsfähig sind auch dauernd pflegebedürftige Personen sowie Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung.
- Ursächliche Folgen des Grundleidens und Komplikationen von Unfallfolgen durch das Grundleiden sind ebenso mitversichert wie Unfälle als ursächliche Folge einer geistigen Behinderung, sofern diese nicht auf Trunkenheit beruht.
Der von der UNION Versicherungsdienst GmbH entwickelte Deckungsvorschlag sieht bereits vor, dass Menschen mit Behinderung einschließlich aller auf die Behinderung zurückzuführenden Unfälle versicherbar sind, da bei Abschluss des Versicherungsvertrages auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird.
Für weitere Details zum Versicherungsschutz, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Sinn einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist es, die finanziellen Folgen bei Verlust der eigenen Arbeitskraft aufgrund von Krankheit, Unfallfolgen oder Pflegebedürftigkeit zu reduzieren. Der Staat zahlt in einem solchen Fall zwar eine Erwerbsminderungsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Das Leistungsniveau dieser staatlichen Absicherung ist aber sehr gering, es beträgt bei voller Erwerbsminderung nur ein Drittel des letzten Bruttogehaltes.
Bei Antragsstellung für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden Gesundheitszustand, Beruf und mögliche Hobbies der zu versichernden Person darüber, ob und zu welchen Bedingungen ein Vertrag zustande kommt.
Häufig führen Angaben zum Gesundheitszustand, zum Beispiel chronische Erkrankungen oder ein Grad der Behinderung (GdB) zur Ablehnung einer solchen Absicherung.
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Lebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung ist eine Versicherung, welche klassischerweise zur Hinterbliebenen- oder Immobilienabsicherung, also der Absicherung der Verbindlichkeiten, genutzt wird. Im Leistungsfall, das heißt bei Tod der versicherten Person während der Vertragslaufzeit, erhält die bezugsberechtigte Person die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Bei Antragsstellung für eine Risikolebensversicherung entscheiden Gesundheitszustand, Beruf und mögliche Hobbies der zu versichernden Person darüber, ob und zu welchen Bedingungen ein Vertrag zustande kommt.
Häufig führen Angaben zum Gesundheitszustand, zum Beispiel chronische Erkrankungen oder ein Grad der Behinderung (GdB) zu Risikozuschlägen auf die Prämie oder sogar zur Ablehnung einer solchen Absicherung.
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Rentenversicherung
Die Riester-Rente ist eine private Rentenversicherung, die vom Staat gefördert wird. Der Gesetzgeber hat dafür Standards vorgegeben, um sicherzustellen, dass die Verträge zur Altersversorgung auch eingesetzt werden, also Zuspruch finden.
Die Riester-Rente dient dem Zweck, das sinkende Niveau in der gesetzlichen Rentenversicherung zumindest teilweise auszugleichen. Gute Vorsorge kann aber auch bedeuten, das Alterseinkommen gegebenenfalls über die Riester-Rente hinaus zusätzlich abzusichern.
Haben Sie Fragen zum Versicherungsschutz für die private Altersversorgung oder wünschen Sie einen konkreten Deckungsvorschlag? Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Sterbegeldversicherung
Trauerfälle sind für die Angehörigen eine schwere psychische Belastung. Hinzu kommen die oft unterschätzten Kosten für die Bestattung. Sie können je nach Beisetzungsart und Service schnell 5.000 Euro übersteigen. Mit Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes ist die Bestattungsvorsorge noch dringlicher geworden.
Bei der Vertragsgestaltung für eine Sterbegeldversicherung ist Folgendes zu beachten:
- Die versicherte Person muss das 40. Lebensjahr erreicht haben.
- Die Versicherungssumme muss mindestens 1.500 Euro betragen und darf 12.500 Euro nicht übersteigen.
- Beiträge können maximal bis zum Endalter von 85 Jahren geleistet werden.
Oft stellen sich Eltern die Frage, wer die Sterbegeldversicherung für ihr Kind weiterbezahlt, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, die Versorgung des Kindes aber weiterhin gesichert sein soll. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen.
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Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung ist für nicht versicherungspflichtige Personen eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie umfasst den Versicherungsschutz für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung. Bei Antragstellung sind umfangreiche Fragen zum Gesundheitszustand zu beantworten (Gesundheitsprüfung), was es für Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke schwierig macht, attraktive Angebote zu erhalten. Oft ist auch gar kein Angebot möglich. Zur Krankenzusatzversicherung, die auf die Basisabdeckung über die gesetzliche Krankenkasse aufbaut, können aber Lösungen angeboten werden.
Bestimmte Zusatzversicherungen sind erhältlich
Die moderne Medizin entwickelt laufend neue Lösungen und der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wird immer weiter gekürzt. Insbesondere in der zahnärztlichen Versorgung gab es erhebliche Leistungskürzungen.
Individuelle Baukastensysteme in der Krankenzusatzversicherung ermöglichen eine bedarfsgerechte zusätzliche Absicherung.
Menschen mit Behinderung, die von diesen Einschnitten wie alle anderen Versicherten betroffen sind, können ausgewählten Zusatzversicherungsschutz am Versicherungsmarkt einkaufen, der keine Gesundheitsprüfung erfordert.
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Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflege bietet nur eine Grundabsicherung
Die Pflegepflichtversicherung stellt lediglich eine Art „Teilkaskoversicherung“ dar. Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass die häusliche Pflege Vorrang vor der stationären Pflege hat. Damit versucht der Gesetzgeber, die Kosten für den Staat zu senken, denn die häusliche Pflege wird vorrangig durch Personen des privaten Umfeldes wie Familienangehörige und Nachbarn geleistet.
Pflegebedürftige haben laut Gesetz einen Anspruch auf würdige Pflege und sollten so lang wie möglich in ihrem privaten Umfeld verbleiben. In Zeiten der Kleinfamilie, in denen Kinder immer seltener am gleichen Ort wie die Eltern wohnen, ist das allerdings kaum noch möglich. Außerdem können viele Kinder neben dem Beruf und der eigenen Familie die Last der Pflege nicht noch zusätzlich tragen. Die Nachfrage nach professioneller ambulanter Pflege nimmt deshalb zu. Gute, professionelle Pflege ist aber teuer und wird auch in Zukunft nicht preiswerter.
Einfacher Abschluss möglich
Bei regulären Pflegeversicherungsprodukten findet – ähnlich der privaten Krankheitskostenvollversicherung – eine recht umfangreiche Gesundheitsprüfung statt. Das führt oft dazu, dass Menschen mit Behinderung oder chronisch Kranke den gewünschten Versicherungsschutz nicht erlangen können. Als Alternative steht der so genannte „Pflege-Bahr“ zur Verfügung:
Diese Absicherung kann von jedem, der mindestens 18 Jahre alt ist, abgeschlossen werden. Es gibt weder ein Aufnahmehöchstalter noch eine Gesundheitsprüfung – nur pflegebedürftig dürfen die Antragsteller noch nicht sein und es dürfen keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen worden sein. Das macht den Abschluss besonders einfach und unkompliziert.
„Pflege-Bahr“ wird gefördert
Der Gesetzgeber hat einige Mindestanforderung an die entsprechenden Versicherungsprodukte definiert:
Das versicherte Tagegeld muss in Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro im Monat betragen, in Pflegegrad 4 mindestens 40 Prozent hiervon sowie in Pflegegrad 3 zumindest 30 Prozent, in Pflegegrad 2 wenigstens 20 Prozent und in Pflegegrad 1 geringstenfalls 10 Prozent von 600 Euro.
Es wird gezahlt, wenn die soziale oder private Pflegepflichtversicherung die Pflegebedürftigkeit anerkennt – nach einer Wartezeit von höchstens fünf Jahren, die der Regelfall ist. Tritt die Pflegebedürftigkeit oder Demenz (Pflegegrad 1) während der Wartezeit ein, wird das versicherte Pflegegeld erst nach Ablauf dieser Zeit gezahlt.
Die Mindestprämie beträgt 180 Euro jährlich (15 Euro monatlich). Der jährliche Förderbeitrag von 60 Euro (5 Euro monatlich) wird mit diesem Beitrag direkt verrechnet, sodass die versicherte Person von den 180 Euro nur 120 Euro zahlen muss.
Maßgeblich für die Prämie einer „Pflege-Bahr“-Versicherung sind nur das Alter bei Vertragsabschluss sowie der Leistungsumfang im jeweiligen Tarif. Bei steigenden Pflegekosten können die vertraglichen Leistungen nicht gekürzt werden. Jedoch können die Krankenversicherer die Kostensteigerungen durch Prämienerhöhung an ihre Versicherten weitergeben.
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Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung bietet Schutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person an einen Dritten wegen eines Ereignisses, das einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zur Folge hatte, Schadenersatz zahlen soll.
Die Versicherung ist verpflichtet, für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen die Berechtigung des Schadenersatzanspruchs dem Grund und der Höhe nach zu überprüfen und entweder den Anspruch als unbegründet abzuwehren oder den Anspruch bis zur vereinbarten Versicherungssumme zu befriedigen, sofern er berechtigt ist.
Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung besteht für fahrlässig verursachte Schäden. Wird ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt, greift der Versicherungsschutz nicht.
Die Versicherungssumme sollte mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Insbesondere bei einer Haftpflichtversicherung für Menschen mit Behinderung sollte auch die Deliktunfähigkeitsklausel mit einer ausreichenden Versicherungssumme eingeschlossen sein.
Krankenfahrstuhl-/Rollstuhlversicherung
Unterschiedliche Versicherungsarten sind in Bezug auf die Absicherung eines Krankenfahrstuhls oder Rollstuhls wichtig.
Reiseversicherung
Vor einer Gruppenreise sollten sich die Reisenden mit dem Veranstalter darüber verständigen, welcher Versicherungsschutz abgeschlossen wird. Veranstalter, die sich auf Reisen für Menschen mit Behinderung spezialisiert haben, bieten meist den passenden Versicherungsschutz an. Oft ist dieser schon im Reisepreis enthalten.
Bei Reisen ins Ausland sollte grundsätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden, weil die gesetzliche Krankenversicherung in diesem Fall keinen umfassenden Schutz bietet. Dabei ist zu beachten, dass die Behandlung von Vorerkrankungen sowie geistigen und seelischen Störungen beziehungsweise Erkrankungen ausgeschlossen ist. Der Versicherungsschutz umfasst aber die lebensbedrohende Akutbehandlung.
Weiterhin ist der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ratsam, damit die Stornokosten abgesichert sind, wenn eine Reise wegen einer unerwarteten Erkrankung oder eines Unfalls nicht angetreten werden kann. Für Menschen mit Behinderung ist dabei wichtig, dass auch die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung mitversichert ist.
Zu einem vernünftigen Versicherungsschutz gehört außerdem noch die Reisegepäckversicherung. Sie leistet Ersatz, wenn zum Beispiel das Reisegepäck gestohlen wird, das Transportmittel (Bus, Bahn, Flugzeug, Fahrzeug) einen Unfall hat oder Gepäck verwechselt wird.
Weitere Informationen zum Versicherungsschutz bei Reisen, Freizeiten oder Ausflügen erhalten Sie auf der Website der EGAS, der die Wahrnehmung des Reisegeschäfts für die gesamte Unternehmensgruppe übertragen wurde, um Ihnen schnell und unkompliziert genau die Versicherungslösungen anzubieten, die Sie für Ihre nächste Reise benötigen.
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Rechtsschutzversicherung
Konflikte im beruflichen und privaten Umfeld können unter Umständen rasch eskalieren. Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten, wenn der Versicherungsnehmer Rechtsbeistand benötigt oder Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden müssen. Wichtig ist dabei, den Versicherungsschutz nach dem individuellen Risikoprofil auszugestalten, damit er den Bedarf wirklich adäquat abdeckt.
Für Menschen mit Behinderung oder chronisch Kranke gelten in der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich keine Besonderheiten.
Der Umgang des Versicherungsschutzes bemisst sich nicht anders als bei Menschen ohne Behinderung.
Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse, damit wir Ihnen einen auf Sie zugeschnittenen Deckungsvorschlag unterbreiten können.
Kfz-Versicherung
Kraftfahrzeuge unterliegen in Deutschland dem Pflichtversicherungsgesetz. Das heißt, jeder Fahrzeughalter/jede Fahrzeughalterin muss vor Inbetriebnahme seines/ihres Fahrzeuges den Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen. Die Kfz-Haftpflicht ist also eine Pflichtversicherung.
In welcher Weise das eigene Fortbewegungsmittel gegen Schäden versichert werden soll, können Fahrzeughalter und Fahrzeghalterinnen selbst entscheiden.
Die Gefahr vor finanziellen Verlusten und die damit verbundene Existenzgefährdung kann im Bereich Kfz durch folgende Versicherungen gemindert beziehungsweise ausgeschlossen werden:
- Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung)
- Fahrzeugversicherung (Kasko)
- Insassenunfallversicherung
- Schutzbrief
Damit es im Schadenfall kein „böses Erwachen“ gibt, ist es wichtig, Sonderausstattungen wie zum Beispiel Rollstuhlhebebühnen oder den behindertengerechten Fahrzeugumbau der Versicherung zu melden.
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