Hausratversicherung
Versichert sind
- Haushaltsgegenstände,
- Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände,
- Wertsachen,
- Bargeld
in einer Wohnung (oder einem Einfamilienhaus), die durch die Gefahren wie
- Feuer, Blitzschlag, Explosion,
- Leitungswasser,
- Einbruchdiebstahl/Raub,
- Vandalismus nach einem Einbruch,
- Sturm/Hagel,
- Elementar,
- Allgefahren
beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
Verwirklicht sich eine versicherte Gefahr, leistet die Hausratversicherung Neuwertersatz, Reparatur oder Neuanschaffung. Voraussetzung ist, dass keine Unterversicherung vorliegt.