Privathaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer (oder eine mitversicherte Person) wegen eines Schadenereignisses, das einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zur Folge hatte, von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
Grundlage des Versicherungsschutzes ist die Haftung für rechtswidrige Taten und/oder die Verletzung von Schutzgesetzen. Die Versicherung ist verpflichtet, für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen die Berechtigung des Schadens dem Grund und der Höhe nach zu überprüfen und entweder
- den Anspruch als unbegründet abzuwehren oder
- bei Berechtigung den Anspruch bis zur vereinbarten Versicherungssumme zu befriedigen.
Versicherungsschutz besteht für fahrlässig verursachte Schäden; vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Die Versicherungssumme sollte mindestens 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Die Deliktunfähigkeitsklausel sollte mit einer ausreichenden Versicherungssumme eingeschlossen sein.